Erscheinung:20.02.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Misr Bank – Europe GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Misr Bank – Europe GmbH mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Der Jahresabschlussprüfer hatte über diverse gewichtige Mängel berichtet, die zum Großteil auf eine bereits erfolgte IT-Sonderprüfung zurückgehen.
Die Maßnahme ist bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.