Erscheinung:25.02.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Januar 2025 gegenüber der Raiffeisenbank Thurnauer Land eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Verschiedene Sachverhalte haben ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in Teilbereichen nicht gegeben war.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.