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Erscheinung:06.03.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Ratepay GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Ratepay GmbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 4. Dezember 2024 auf Grundlage des § 64 Absatz 3 Nummer 5a des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nummer 411) ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 23. Dezember 2024 rechtskräftig.

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