Erscheinung:06.03.2025 | Thema Maßnahmen Ratepay GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Ratepay GmbH ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld war ein Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Das Unternehmen verfügte nicht über ein angemessenes Datenverarbeitungssystem zur Gewährleistung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
§ 27 Absatz 1 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die organisatorischen Pflichten von Instituten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gehören nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5 ZAG angemessene Maßnahmen, einschließlich Datenverarbeitungssysteme, die die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) gewährleisten.
Die Ratepay GmbH hatte gegen diese Vorschrift verstoßen und aufgrund dessen substanzlose Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) abgegeben.