Erscheinung:13.05.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Oktober 2024 gegenüber der China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen nicht gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin mit Schreiben vom 22. Januar 2025 gegenüber der China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.