Erscheinung:16.05.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur FIL Fondsbank GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der FIL Fondsbank GmbH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin zudem einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellt sowie gegenüber der FIL Fondsbank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.