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Erscheinung:13.06.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Solaris SE mit Bescheid vom 2. April 2025 auf Grundlage des § 56 Absatz 5 Nr. 15 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2773) und in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 411) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 500.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 22. April 2025 rechtskräftig.

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