BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.02.2022 | Thema Maßnahmen, Eigenmittel Volksbank Ober-Mörlen eG: BaFin verhängt einen Kapitalzuschlag

Die BaFin hat mit bestandskräftigem Bescheid einen Kapitalzuschlag gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) bei der Volksbank Ober-Mörlen eG verhängt.

Verstoß gegen § 25a Abs. 1 KWG (ordnungsgemäße Geschäftsorganisation) Grundlage der Anordnung: § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 KWG

Bestandskräftig seit: 7. November 2021

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback