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Erscheinung:10.09.2025 | Thema Maßnahmen PSD Bank München eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die PSD Bank München eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.

Die PSD Bank München eG befindet sich in einer Situation, in der sie das bisherige Geschäftsmodell in einem geänderten Zinsumfeld nachhaltig verändern muss. Durch die notwendige Umstrukturierung bestehen bei der Bank Risiken, die über die in der europäischen Eigenmittelverordnung CRR genannten Risikokomponenten hinausgehen.

Besondere Geschäftssituation des Instituts

Um einer besonderen Geschäftssituation eines Instituts Rechnung zu tragen, kann die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen anordnen und damit Risiken begrenzen. Das hat sie bei der PSD Bank München eG getan. Der notwendige Umstrukturierungsprozess bei dem Institut hat bereits begonnen wird von der BaFin eng begleitet.

Grundlage für das Tätigwerden der BaFin ist § 10 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG).

Der Bescheid der BaFin ist seit dem 7. August 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

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