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Erscheinung:24.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einem Finanzdienstleistungsinstitut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. September 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummer 17 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in der Fassung des Artikels 23 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) und auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 2 GwG in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 140) fünf Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 8. Oktober 2024 rechtskräftig.

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