Erscheinung:24.10.2024 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Bußgelder gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut fünf Bußgelder von insgesamt 7.000 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Das Unternehmen hatte Auszüge aus dem Transparenzregister verspätet eingeholt sowie einen Geldwäschebeauftragten und einen stellvertretenden Geldwäschebeauftragten verspätet bestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Finanzdienstleistungsinstitute müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, um zu verhindern, dass Dritte ihre Dienstleistungen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbrauchen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sie zu klären, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Ist dies der Fall, müssen sie den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar Eigentum oder Kontrolle über Vertragspartner ausüben, Transaktionen veranlassen oder Geschäftsbeziehungen eingehen.
Finanzdienstleistungsinstitute müssen zudem eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ernennen. Sie sollen zu einer effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen.
Das Finanzdienstleistungsinstitut hatte gegen diese Vorschriften verstoßen.