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Erscheinung:28.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einem Aufsichtsratsmitglied

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen ein Aufsichtsratsmitglied eines bedeutenden CRR-Kreditinstitutes mit Bescheid vom 8. Juli 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe j) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 1. August 2024 rechtskräftig.

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