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Erscheinung:24.01.2025 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat am 25.06.2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 06.08.2024 bestandskräftig.

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