Erscheinung:03.02.2025 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 19. Dezember 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verwarnt.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 21. Januar 2025 bestandskräftig.