BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:03.02.2025 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 19. Dezember 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 21. Januar 2025 bestandskräftig.

Zur Bekanntmachung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback