Erscheinung:08.02.2022 |
Thema Bilanzkontrolle
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft nach § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gemäß § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG vom 3. Februar 2022
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 16. November 2021 eine Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung der Prüfung war das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften.