BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.05.2024 | Thema Bilanzkontrolle NFON AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernlagebericht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der Konzernlagebericht der NFON AG für das Geschäftsjahr 2021 fehlerhaft ist.

Die in München ansässige NFON AG beschrieb ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) zum Konzernrechnungslegungsprozess als stringent. Die BaFin bezweifelt dies.

Unternehmen müssen über ihr IKS zum Konzernrechnungslegungsprozess berichten, damit sich Anlegerinnen und Anleger darüber informieren können.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), und zwar Abschnitt 16, Unterabschnitt 1.

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, macht sie diese dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

Zur Bekanntmachung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback