Erscheinung:12.09.2024 | Thema Bilanzkontrolle, Maßnahmen Deutsche Konsum REIT-AG: Fehler im IFRS-Einzelabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) der Deutsche Konsum REIT-AG zum Stichtag 30. September 2021 fehlerhaft ist.
Die Deutsche Konsum REIT-AG hat bei der Bewertung der in der Bilanz als Vermögenswerte ausgewiesenen Darlehen zwei Fehler gemacht. Zum einen hat sie eine ungeeignete Bewertungsmethode verwendet, um den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln. Dadurch wurde das zum Bilanzstichtag vorherrschende Marktzinsumfeld nicht ausreichend berücksichtigt.
Zum anderen hat die Deutsche Konsum REIT-AG es versäumt, im Anhang anzugeben, dass das Darlehen, das sie ihrer Muttergesellschaft gewährt hat, nicht durch Sicherheiten gedeckt war. Für Abschlussadressaten war deshalb nicht erkennbar, dass die Gefahr eines vollständigen Darlehensausfalls bestand, falls die Muttergesellschaft zahlungsunfähig wird.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Mit der Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 WpHG macht sie den festgestellten Fehler dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll dieser über aufgetretene Rechnungslegungsverstöße informiert und so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden.