Erscheinung:11.04.2025 | Thema Bilanzkontrolle aap Implantate Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die aap Implantate Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 3. April 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet. Hintergrund ist die Erteilung eines Versagungsvermerks durch den Konzernabschlussprüfer.
Die BaFin hat die Prüfung eingeleitet, da die Bilanzierung von Anlagevermögen, Vorräten und Latenten Steuern und mit diesen zusammenhängenden Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung möglicherweise fehlerhaft ist.
Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.
Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.
Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.