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Erscheinung:23.04.2025 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur FCR Immobilien AG: Prüfungsergebnis für den verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2020

Bekanntmachung nach § 109 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Am 12. Juli 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anlassprüfung des verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2020 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020 nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG alte Fassung bekannt gemacht.

Das Prüfungsergebnis liegt nunmehr vor. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.

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