Erscheinung:18.07.2025 | Thema Bilanzkontrolle DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss 2022
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG fehlerhaft ist.
In der Konzernbilanz ist eine Immobilie, die mit einem Buchwert in Höhe von 87,0 Mio. Euro im Posten „als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen wurde, um mindestens 12,5 Mio. Euro zu hoch bewertet.
Daneben sind die „langfristigen Schulden“ um 4,1 Mio. Euro zu niedrig bewertet, da bestimmte Kauf- und Verkaufsoptionen mit negativen beizulegenden Zeitwerten nicht in die Konzernbilanz aufgenommen wurden. Im Konzernanhang fehlt außerdem eine Sensitivitätsanalyse für mögliche negative Änderungen der relevanten Risikoparameter dieser Optionen.
Schließlich fehlen im Konzernanhang quantitative Angaben zur absoluten Höhe der Kapitalisierungs- und Diskontierungsraten, die bei der Fair-Value-Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien verwendet wurden.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.