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Erscheinung:05.03.2025 | Thema Maßnahmen Meta Wolf AG: Fehler im IFRS-Konzernabschluss

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der Meta Wolf AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 sowie der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.

Die Meta Wolf AG hat in ihrer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Umsatzerlöse ausgewiesen, die ihr als geschäftsvermittelnde Agentin nicht zustanden. Zudem hätte sie die zugehörigen Materialaufwendungen nicht ausweisen dürfen. Stattdessen hätte sie nur den geringeren Aufschlag auf die vermittelten Geschäfte als Umsatz für ihre Agententätigkeit ausweisen dürfen. Dies hätte sich nicht auf das Gesamtergebnis aus diesen Geschäften ausgewirkt.

In seiner GuV hat das Unternehmen außerdem die Kosten einer Kapitalerhöhung als sonstigen betrieblichen Aufwand angegeben. Diese Kosten hätte es unmittelbar vom Eigenkapital abziehen müssen.
Darüber hinaus hat die Meta Wolf AG ihre Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Konzernanhang nicht vollständig dargestellt.

Im zusammengefassten Lagebericht hat sie bestehende Risiken nur benannt. Sie hätte aber auch deren mögliche Auswirkungen auf die Prognose darstellen müssen.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung auch der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Mit der Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 WpHG macht sie die festgestellten Fehler dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll dieser über aufgetretene wesentliche Rechnungslegungsverstöße informiert und so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden.

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