BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.11.2024 | Thema Maßnahmen, Bilanzkontrolle BayWa Aktiengesellschaft: Prüfungsanordnung der BaFin für den Konzernabschluss 2023 und den zugehörigen Konzernlagebericht

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die BayWa Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 29. Oktober 2024 eine Prüfung des Konzernabschlusses der BayWa Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts angeordnet.

Die Prüfung wurde angeordnet, da die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht möglicherweise fehlerhaft sind.

Unternehmen müssen in ihrem Konzernabschluss und im Konzernlagebericht die Finanzlage und die Risiken aus der Finanzierung des Konzerns darstellen. Sie müssen darin zudem auf ihre Risikomanagementziele und -methoden eingehen.

Dazu gehört die Pflicht, das Liquiditätsrisiko zu beschreiben, also das Risiko, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich erfüllen kann. Dies schließt das Refinanzierungsrisiko ein.
Außerdem müssen die Unternehmen das Risiko darstellen, dass sich Marktpreise oder Faktoren, die diese beeinflussen, verändern. Dies umfasst auch Risiken aus Zinssatzänderungen.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin kann ihre Prüfungsanordnungen auch bekannt machen, nämlich dann, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.

Zur Bekanntmachung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback