Erscheinung:09.01.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Gateway Real Estate AG: Fehlerbekanntmachung für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2023
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der veröffentlichte verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2023 der Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main, (Unternehmen) gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.
Das Unternehmen hat in der Bilanz zum 30. Juni 2023 bei der Bewertung einer als Finanzinvestition gehaltenen Liegenschaft, die mit einem beizulegenden Zeitwert von 141,5 Millionen Euro bewertet wurde, erwartete Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von rund 46,7 Millionen Euro werterhöhend erfasst, obgleich Marktteilnehmer den Erhalt der Zuwendungen nicht berücksichtigt hätten. Deswegen wurde diese Liegenschaft zum 30. Juni 2023 zu hoch bewertet. In den Vergleichsbeträgen zum Ende des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres (31. Dezember 2022) wurde die Liegenschaft aufgrund einer entsprechenden Berücksichtigung der oben genannten Zuwendungen gleichfalls zu hoch bewertet.
Dies verstößt gegen International Accounting Standard (IAS) 40.33 und 40.40, International Financial Reporting Standard (IFRS) 13.22 und 13.69 Satz 1 in Verbindung mit IAS 8.42. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40.33 und 40.40, IFRS 13.22 und 13.69 Satz 1 hat ein Unternehmen Inputfaktoren so zu wählen, dass sie denjenigen Merkmalen des Vermögenswerts entsprechen, die Marktteilnehmer berücksichtigen würden. Diese Vorgabe ist hinsichtlich der Zuwendungen der öffentlichen Hand nicht erfüllt, da zum Bilanzstichtag im Hinblick auf die Förderbedingungen keine Umstände vorlagen, welche eine konkrete Erwartung einer Zuwendungsgewährung rechtfertigen. Überdies hat das Unternehmen einen wesentlichen Fehler aus früheren Perioden nicht gemäß IAS 8.42 durch eine Anpassung der Vergleichsbeträge rückwirkend korrigiert.