Erscheinung:09.01.2025 | Thema Maßnahmen Gateway Real Estate AG: Fehlerbekanntmachung für den verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2023
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der Gateway Real Estate AG zum 30. Juni 2023 fehlerhaft ist.
Die Gateway Real Estate AG hat in der Bilanz zum 30. Juni 2023 eine als Finanzinvestition im Sinne des International Accounting Standards (IAS) 40 gehaltene Liegenschaft zu hoch bewertet.
Bei der Bewertung der Liegenschaft mit einem beizulegenden Zeitwert von 141,5 Millionen Euro wurden erwartete Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von rund 46,7 Millionen Euro werterhöhend erfasst. Marktteilnehmer hätten den Erhalt der Zuwendungen nicht berücksichtigt, da zum Bilanzstichtag im Hinblick auf die Förderbedingungen keine Umstände vorlagen, die eine Zuwendungsgewährung konkret erwarten ließen.
In den Vergleichsbeträgen zum 31. Dezember 2022 wurde die Liegenschaft aufgrund der Berücksichtigung von Zuwendungen ebenfalls zu hoch bewertet.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin neben Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten auch verkürzte Abschlüsse und Zwischenlageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.