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Erscheinung:29.04.2024 | Thema Bilanzkontrolle Gateway Real Estate AG: Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. April 2024 eine Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG angeordnet.

Eine solche Anlassprüfung ordnet die BaFin immer dann an, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Dazu ist die BaFin gesetzlich verpflichtet. Diese Prüfungen werden in der Regel durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durchgeführt.

Bei der Gateway Real Estate AG lagen der BaFin konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor.

Erläuterung der konkreten Anhaltspunkte

Das Unternehmen bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts.

Es hatte eine Liegenschaft zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund 141,5 Millionen Euro bewertet. Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet ist. Sie prüft, ob dies den Anforderungen an eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entspricht. Unternehmen müssen Wertrückgänge infolge des veränderten beizulegenden Zeitwerts in der Periode erfolgswirksam erfassen, in der sie entstanden sind.

Dies regelt der International Accounting Standard 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ (IAS 40).

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Danach darf die BaFin ihre Prüfungsanordnungen bekannt machen (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) darf die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

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