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Erscheinung:20.12.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 07. November 2024 gegenüber der Haftpflichtkasse VVaG einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation – und zwar bezogen auf die IT. Die BaFin hatte die Mängel bei einer Prüfung festgestellt. Das Unternehmen muss die Mängel nun auf Anordnung der BaFin beseitigen.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne der §§ 23 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation hatte ergeben, dass die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnungen ergingen auf Grundlage der §§ 301 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 S. 2 i.V.m. §§ 23, 26, 32 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) i.V.m. Art. 277, 281, 286 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.10.2014 (DVO) und Art. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2012 der Kommission vom 11.11.2015 (DV 2015/2012) sowie § 301 Abs. 3, 2. Hs. VAG.

Die Anordnungen sind seit dem 13. Dezember 2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 319 VAG.

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