Erscheinung:01.10.2010, Stand:geändert am 19.03.2021 | Thema Maßnahmen Griechische Aufsicht erlässt Verfügungsbeschränkung und weitere Maßnahmen gegen VDV Leben International S.A.
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 30. September 2010 verboten hat, über die Vermögensgegenstände des Unternehmens frei zu verfügen. Ferner hat sie dem Versicherer untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Als weitere Maßnahme hat sie die Verlängerung bestehender Verträge verboten.
Das Unternehmen ist in Deutschland zum Niederlassungsverkehr angemeldet. Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die griechische Versicherungsaufsicht inne. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der P.I.S.C. und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Nach Auskunft der VDV Leben International S.A. hat das Unternehmen Versicherungsverträge mit einem Prämienvolumen von ca. 4,5 Mio. EUR in Deutschland im Bestand.