BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:13.08.2012, Stand:geändert am 30.08.2012 Mitarbeiter- und Beschwerderegister: BaFin stellt Testdatenbank zur Verfügung

Neue Schnittstellenspezifikationen stehen seit dem 13. August 2012 zum Download bereit.

[Aktualisierung: Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zum Stand 30. August.]

Die BaFin stellt zum 1. September 2012 eine Testdatenbank für Meldungen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung. Die anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleister können das Testverfahren nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Meldesystems frühzeitig sicherzustellen. Eine Anmeldung ist ab dem 20. August 2012 über das MVP Portal möglich. Die gesetzliche Meldepflicht gilt ab dem 1. November 2012.

Zugang zum Testverfahren

Für die Nutzung des Testzugangs ist ein separater Antrag notwendig, den die Test-Melder ab dem 20. August 2012 stellen können. Der Antrag kann zusätzlich zur Zulassung zum eigentlichen Fachverfahren oder unabhängig davon gestellt werden. Test-Melder, die noch nicht am MVP Portal registriert sind, müssen dort zunächst die Selbstregistrierung durchlaufen. Die Besonderheiten zur Nutzung der Testdatenbank werden in einem Fachinformationsblatt Testdatenbank erläutert. Es ergänzt das aktualisierte Fachinformationsblatt und dessen Anhang.

Geänderte Schnittstellenspezifikationen

Geändert haben sich zudem die Schnittstellenspezifikationen für die Anzeigen über den SOAP-Webservice und über die XML-Schnittstelle:

Hintergrund

Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz werden zum 1. November 2012 neue Anzeigepflichten für Wertpapierdienstleister eingeführt, und es gelten besondere Anforderungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Dadurch sollen Anleger zukünftig besser vor Falschberatung geschützt werden.

Nach Inkrafttreten des § 34d WpHG sind Wertpapierdienstleister verpflichtet, mit der Anlageberatung betraute Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie weitere dazugehörige Informationen (z. B. Beschwerden) gegenüber der BaFin anzuzeigen. Die BaFin stellt dafür ein elektronisches Anzeigeverfahren über das MVP Portal zur Verfügung. Bereits seit dem 2. Juli 2012 können die zukünftigen Melder einen Antrag auf Zulassung zum produktiven Fachverfahren stellen, das zum 1. September 2012 zur Verfügung stehen wird.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback