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Erscheinung:24.01.2013 | Thema Maßnahmen BaFin stellt Entschädigungsfall für FXdirekt Bank fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Januar 2013 den Entschädigungsfall für die FXdirekt Bank AG, Oberhausen, festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Auch besteht keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung.

Zuvor hatte die BaFin bereits am Donnerstag, den 3. Januar 2013, beim Amtsgericht Duisburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FXdirekt Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Duisburg hat daraufhin am 9. Januar 2013 ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Axel Schwentker, Oberhausen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im Zusammenhang mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters hat die BaFin das im Dezember 2012 erlassene Zahlungs- und Veräußerungsverbot wieder aufgehoben.

Die FXdirekt Bank AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die auf Euro lautenden Verbindlichkeiten des Instituts aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 90 %, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, ab. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der FXdirekt Bank AG entschädigen kann. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen.

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