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Erscheinung:22.03.2013, Stand:geändert am 08.07.2020 Hochfrequenzhandel: Neue Regeln für Handelsteilnehmer

Am 28. Februar 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 22. März 2013 beschlossen, keinen Einspruch gegen das Gesetz zu erheben.

Durch technologische Entwicklungen und den zunehmenden Wettbewerb zwischen Finanzplätzen hat der Hochfrequenzhandel verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die potenziellen Risiken, die sich etwa aus Geschwindigkeit und Komplexität algorithmischer Handelstechniken ergeben, sollen durch eine Erlaubnispflicht und Organisationsregeln eingedämmt werden.

Hochfrequenzhändler unterliegen nunmehr einer Erlaubnispflicht. Darüber hinaus führt das Gesetz besondere Organisationspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die algorithmischen Handel betreiben, ein. Zu den Neuregelungen hat die BaFin Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) veröffentlicht.

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