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Erscheinung:19.12.2013 | Thema Maßnahmen BaFin stellt den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital GmbH fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. Dezember 2013 den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, festgestellt. Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen; es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.

Die Dr. Seibold Capital GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die Verbindlichkeiten eines Instituts gegenüber seinen Kunden in der Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 €. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der Dr. Seibold Capital GmbH entschädigen kann. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen.

Die BaFin hatte am 17. Oktober 2013 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 14. November 2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold Capital GmbH angeordnet.

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