Erscheinung:21.12.2015 Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste: Konsultation zur Mindestdeckung der Berufshaftpflicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA eruiert derzeit mithilfe der nationalen Aufsichtsbehörden anhand von drei Fragebögen die Meinung von Banken, Versicherern und anderen Marktteilnehmern zur Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung und gleichwertiger Garantien für Zahlungsauslösedienste (Payment Initiation Service Provider – PISP) und Kontoinformationsdienste (Account Information Service Provider – AISP).
Die BaFin hat die Fragebögen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie nimmt Stellungnahmen bis zum 29. Januar 2016 entgegen und wird diese dann an die EBA weiterleiten.
Gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie II hat die EBA Leitlinien für die Kriterien zu entwickeln, anhand derer die Mitgliedstaaten die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertiger Garantien festzulegen haben.