BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.07.2016 | Thema Geldwäschebekämpfung Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben 04/2016): Übergangsfrist

Übergangsfrist für neues Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben 04/2016)

Die im Rundschreiben 04/2016 (GW) zum Videoidentifizierungsverfahren enthaltenen Ausführungen werden bis zum 31.12.2016 ausgesetzt. Das Rundschreiben 01/2014 gilt für eine Interimszeit bis zum 31.12.2016 weiter. Die Übergangsfrist soll den betroffenen Marktteilnehmern Zeit geben, sich auf die höheren Sicherheitsstandards einzustellen.

Es ist im Zuge der Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie, deren Kabinettsentwurf zum Jahresende geplant ist, beabsichtigt, dem Gesetzgeber eine zukunftsgerichtete Antwort auf die Herausforderungen vorzuschlagen, die Datensicherheit und Digitalisierung an alle Verfahren der Kundenidentifizierung stellen, und neben der generellen Festlegung von Sicherheitsstandards auch eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Verpflichteten des Finanzsektors und auch der Nichtfinanzunternehmen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) welche Verfahren zur sicheren Kundenidentifizierung nutzen können.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback