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Erscheinung:06.10.2016 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz: BMF stellt Entwurf zur Konsultation

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) zur Konsultation gestellt, das insbesondere die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) in nationales Recht umsetzen soll.

Daneben enthält das Gesetz Ausführungsbestimmungen zur begleitenden Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) und zu zwei weiteren europäischen Kapitalmarkt-Verordnungen: zur Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transaction Regulation – SFTR ) und zur Benchmark-Verordnung. Stellungnahmen nimmt das BMF bis zum 28. Oktober entgegen.

Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz war Anfang Juli in Kraft getreten (siehe BaFinJournal Juli 2016). Es hat folgende europäische Gesetze in deutsches Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die Zentralverwahrer- und die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products Regulation).

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