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Erscheinung:29.11.2016 BaFin warnt vor gefälschten E-Mails

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine „Sicherheitsaufforderungen“ versendet, in denen sie dazu auffordert, ein angeblich neues „SecureTanV3 Verfahren“ zu nutzen. Sie bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails zu löschen.

In den E-Mails, die fälschlicherweise im Namen der BaFin verschickt werden, wird auf ein Rundschreiben der BaFin („Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“) Bezug genommen. Dieses Rundschreiben steht in keinem Zusammenhang zu der E-Mail. Es ist auch keine Absprache mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA getroffen worden.

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