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Erscheinung:21.12.2016 | Thema Investmentfonds BaFin beendet Closet Indexing-Untersuchung

Die BaFin hat ihre Untersuchung zum Closet Indexing beendet und dabei Transparenzdefizite festgestellt. Sie plant daher, die Fondsindustrie zu mehr Transparenz zu verpflichten und hat dazu heute eine Konsultation veröffentlicht. Darüber hinaus sieht die BaFin derzeit keinen Anlass, aufgrund der Untersuchungsergebnisse in die Vergütungsstrukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaften einzugreifen.

Die BaFin hatte seit April 2016 deutsche Aktienfonds mit einem Volumen ab 10 Millionen Euro und einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent auf sogenanntes Closet Indexing hin überprüft. Zuvor hatte bereits die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Untersuchung durchgeführt. Beim Closet Indexing bezeichnen Fondsgesellschaften einen Fonds als aktiv verwaltet, obwohl dieser sehr eng an eine Benchmark angelehnt ist und damit eine eher passive Anlagestrategie verfolgt. Kritikpunkt an dieser Praxis ist zum einen, dass der Anleger unrichtige oder sogar irreführende Informationen erhält. Zum anderen wird den Fondsgesellschaften vorgeworfen, Verwaltungsgebühren zu berechnen, die einem passiven Management nicht angemessen sind.

Die BaFin hat bei ihrer Untersuchung keine Fälle festgestellt, in denen ein als aktiv deklarierter und entsprechend vergüteter Fonds ausschließlich einen Index nachbildete. Anhand der Kennzahlen, die die Aufsicht bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften abgefragt hatte, zeigten sich aber einige Fonds, die sich nah an einem Index bewegten. Die BaFin forderte die Gesellschaften auf, hierzu Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Antworten reduzierte sich die Zahl der auffälligen Fonds auf wenige Einzelfälle. Diese Investmentvermögen hatten allerdings eine deutlich niedrigere Verwaltungsvergütung, als sie bei aktiv verwalteten Fonds üblich ist. Sie werden auch nicht mehr aktiv vertrieben.

Auch wenn die BaFin aufgrund der Untersuchungsergebnisse derzeit keinen Anlass sieht, in die Vergütungsstrukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaften einzugreifen, plant sie, die Fondsindustrie durch eine Veröffentlichung zu mehr Transparenz zu verpflichten. Kapitalverwaltungsgesellschaften sollen danach ab spätestens Mitte 2017 bei Publikumsfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent in dem Verkaufsprospekt angeben, ob diese aktiv verwaltet werden oder nur einen Index nachbilden. Nutzen die Gesellschaften einen Referenzwert, sollen sie diesen nennen und zusätzlich erläutern, ob und in welcher Höhe der Referenzwert über- oder unterschritten werden soll. Wie sich der jeweilige Fonds und der genutzte Referenzwert über einen längeren Zeitraum im Vergleich entwickelt haben, soll zudem ein Chart im Verkaufsprospekt deutlich machen.

Durch diese erhöhten Transparenzvorgaben der BaFin wird es Anlegern ermöglicht, die Aktivität von Fondsprodukten besser zu beurteilen. Auch werden sich die Kapitalverwaltungsgesellschaften dem Anleger gegenüber künftig eindeutiger im Hinblick auf ihren Managementansatz positionieren müssen, da die zusätzlichen Angaben in den Verkaufsprospekt als Haftungsdokument aufgenommen werden sollen. Derzeit enthalten die Verkaufsprospekte der Fonds in aller Regel dazu keine konkreten Informationen.

Bis zum 27. Januar 2017 besteht Gelegenheit, zu der Konsultation schriftlich Stellung zu nehmen.

Kontakt:An­ja Schuch­hardt

Pressesprecherin Wertpapieraufsicht/Asset-Management
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 3262
E-Mail: Anja.Schuchhardt@bafin.de

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