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Erscheinung:02.01.2017 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Kapitalanlagen: BaFin konsultiert Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten

Die BaFin hat den Entwurf für ein Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten zur Konsultation gestellt. Dieses enthält Hinweise zur Nutzung von Derivaten und zur Anlage in strukturierten Produkten und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.

Das Rundschreiben wird § 15 Absatz 1 Satz 2 VAG sowie die Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung konkretisieren. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. Januar 2017 entgegen. Das Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten wird das im Jahr 2000 veröffentlichte Derivate-Rundschreiben sowie das Rundschreiben zu strukturierten Produkten von 1999 ersetzen.

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