Erscheinung:23.01.2017 Aufsichtsrichtlinie: Regeln zur Zusammenarbeit in der Bankenaufsicht angepasst
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank (Aufsichtsrichtlinie) überarbeitet.
Die Aufsichtsrichtlinie regelt die Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute gemäß § 7 Kreditwesengesetz (KWG). Die Überarbeitung war aufgrund des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) erforderlich geworden, in dem die Europäische Zentralbank die bedeutenden Institute direkt beaufsichtigt. Die geänderte Aufsichtsrichtlinie hat die Fassung vom 21. Mai 2013 ersetzt.