Erscheinung:20.02.2017 | Thema Eigenmittel Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung
Die BaFin widerruft ihre Allgemeinverfügung vom 20. Februar 2014 zu Artikel 467 Absatz 2 der Eigenkapitalverordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Der Widerruf erfolgt auf Grundlage des Widerrufsvorbehaltes nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung.
Hintergrund für den Widerruf ist, dass die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung vom 22. November 2016 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 auf europäischer Ebene übernommen und für verbindlich erklärt hat. Damit ist das Wahlrecht aus Artikel 467 Absatz 2 CRR erloschen und der nationale Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.