Erscheinung:29.03.2017 | Thema Berichtspflichten Berichtswesen und Offenlegungspflichten: BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die BaFin hat das Merkblatt zum Berichtswesen und zu den Offenlegungspflichten von Erst- und Rückversicherungsunternehmen, das sie zuletzt im Januar 2016 aktualisiert hatte, erneut angepasst. Hintergrund ist, dass der Start von Solvency II inzwischen über ein Jahr zurückliegt. Das Merkblatt richtet sich nun nur noch an Versicherungsunternehmen und -gruppen, die unter das europäische Aufsichtsregime fallen.
Die aktualisierten Hinweise gliedern sich in eine allgemeine Einführung in die Materie, ausführliche Hinweise zur quantitativen und narrativen Berichterstattung, zu Besonderheiten der Berichterstattung über die Solvenzkapitalanforderung bei Anwendern genehmigter Interner Modelle und zur Berichterstattung zum Zwecke der Finanzstabilität. Die Ausführungen zur bisherigen Berichterstattung sind entfallen.
Die Aktualisierung der Hinweise konzentriert sich im Wesentlichen auf Abschnitt 3.3, also die Hinweise zu einzelnen Berichtsformularen des vierteljährlichen und jährlichen Berichtswesens, und auf Abschnitt 4. Dieser enthält ausführliche Hinweise zum aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report – RSR), zum öffentlichen Solvabilitäts- und Finanzbericht (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) und zum Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA).