BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.04.2017 | Thema Marktmanipulation, Verbraucherschutz BaFin rät Anlegern erneut zur Informationsrecherche bei Researchberichten

Die BaFin erneuert ihren Anlegerhinweis vom 9. Mai 2016, vor Transaktionen zu prüfen, ob die in Researchberichten enthaltenen Informationen zutreffend sind.

Negative Researchberichte können von Personen stammen, die selbst bereits Leerverkaufspositionen in den Finanzinstrumenten halten und damit bewusst auf fallende Kurse setzen. Sinken die Kurse infolge der Berichte dann tatsächlich, profitieren die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon.

Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung negativer Berichte daher in jedem Fall hinterfragen. Soweit verfügbar, sollten sie sich zudem nicht nur auf diese eine Informationsquelle verlassen, sondern sich möglichst umfassend über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten informieren.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback