Erscheinung:09.06.2017 Rückversicherung: Aufhebung von Rundschreiben
Die BaFin hat zwei Rundschreiben aufgehoben, die die passive Rückversicherung und die Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen betreffen: das Rundschreiben R 1/97 mit Hinweisen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen durch Zedenten, das das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen 1997 veröffentlicht hatte, und das Rundschreiben 6/2005 (VA) zur Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen.
Die Rundschreiben waren aufgrund der Rechtsentwicklung der letzten Jahre entbehrlich geworden, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Aufsichtsregimes Solvency II. Wichtige Anforderungen an das passive Rückversicherungsmanagement sowie an Rückversicherungsunternehmen sind inzwischen unter anderem in den Anfang 2017 veröffentlichten Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie anderen Rundschreiben und Merkblättern spezifiziert.