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Erscheinung:23.06.2017 | Thema Verbraucherschutz Beschwerdemanagement: BaFin konsultiert Rundschreiben und veröffentlicht Entwurf einer Allgemeinverfügung

Um die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen, konsultiert die BaFin derzeit den Entwurf eines Rundschreibens. Das Rundschreiben dient dazu, einen einheitlichen Umgang mit Kundenbeschwerden bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, CRR-Kreditinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sicherzustellen.

Ergänzend dazu hat die BaFin für den Bankenbereich den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die geplante Allgemeinverfügung soll eine Berichtspflicht an die Aufsicht über Beschwerden und deren Bearbeitung einführen. Eine solche Berichtspflicht fordern auch die oben genannten Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung.

Stellungnahmen zu beiden Entwürfen nimmt die BaFin bis zum 4. August entgegen.

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