Erscheinung:03.08.2017 Überarbeitete Institutsvergütungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet
Nach einer mehrmonatigen Konsultations- und Vorbereitungsphase ist heute die Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Novelle, die die InstitutsVergV von 2013 modifiziert, tritt damit morgen in Kraft.
Mit der Überarbeitung wurden in erster Linie die Anforderungen der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für eine solide Vergütungspolitik in deutsches Recht umgesetzt, die die Vergütungsregeln der europäischen Eigenmittelrichtlinie und -verordnung CRD IV und CRR konkretisieren.
Flankierend dazu überarbeitet die BaFin derzeit ihre Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung.