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Erscheinung:29.11.2017 Warenderivate: BaFin veröffentlicht Liste indikativer Positionslimits

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) werden ab dem 3. Januar 2018 Positionslimits auf Warenderivate eingeführt, das heißt, es gelten von diesem Zeitpunkt an Obergrenzen für das Halten von Derivaten, deren Basiswert eine Ware ist. Weder Einzelunternehmen noch Unternehmensgruppen dürfen Positionen auf sich vereinigen, die diese Schwellen aggregiert überschreiten.

Die BaFin ist in diesem Zusammenhang die zuständige Behörde für alle Warenderivatekontrakte, die an einem deutschen Handelsplatz gehandelt werden, sowie für ökonomisch gleichwertige bilateral gehandelte Derivate (OTC-Derivate). Sie legt die Positionslimits fest und überwacht deren Einhaltung.

Warenderivate lassen sich in liquide und illiquide Kontrakte unterteilen. Die BaFin legt auf Basis der Merkmale des jeweiligen Marktes individuelle Positionslimits für liquide Kontrakte fest. Für illiquide Kontrakte gilt dagegen ein Standardlimit von 2.500 handelbaren Einheiten beziehungsweise 2,5 Millionen Wertpapieren.

Um Marktteilnehmern eine Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf das zukünftige Positionslimit-Regime zu ermöglichen, hat die BaFin eine Liste der derzeit beabsichtigten Positionslimits für liquide Kontrakte veröffentlicht. Der Inhalt der Liste ist allerdings unverbindlich und kann sich jederzeit ändern.

Die BaFin wird die Positionslimits am 3. Januar 2018 mittels Allgemeinverfügung veröffentlichen. Diese wird am darauffolgenden Tag wirksam.

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