Erscheinung:11.12.2017 | Thema Berichtspflichten Versicherungsvertrieb und -innendienst: BaFin aktualisiert Meldeformulare für Unregelmäßigkeiten
Versicherungsunternehmen müssen die BaFin über Unregelmäßigkeiten im Außen- und Innendienst informieren. Die entsprechenden Formblätter hat die BaFin jetzt überarbeitet.
Die Unternehmen sollten nur noch die neuen Formblätter verwenden. Sie sind zusammen mit der Sammelverfügung vom 10. Dezember 2015, auf der die Meldepflicht basiert, auf der BaFin-Webseite veröffentlicht.
Die neuen Formblätter wurden nutzerfreundlicher gestaltet und berücksichtigen Verbesserungsvorschläge der Unternehmen. Inhaltlich wurden sie nicht geändert.