BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.12.2017 | Thema Berichtspflichten Versicherungsvertrieb und -innendienst: BaFin aktualisiert Meldeformulare für Unregelmäßigkeiten

Versicherungsunternehmen müssen die BaFin über Unregelmäßigkeiten im Außen- und Innendienst informieren. Die entsprechenden Formblätter hat die BaFin jetzt überarbeitet.

Die Unternehmen sollten nur noch die neuen Formblätter verwenden. Sie sind zusammen mit der Sammelverfügung vom 10. Dezember 2015, auf der die Meldepflicht basiert, auf der BaFin-Webseite veröffentlicht.

Die neuen Formblätter wurden nutzerfreundlicher gestaltet und berücksichtigen Verbesserungsvorschläge der Unternehmen. Inhaltlich wurden sie nicht geändert.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback