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Erscheinung:13.12.2017 Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung: EIOPA veröffentlicht Auswertungsbericht

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat heute ihren Bericht zum europaweiten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) 2017 veröffentlicht. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.

Ergebnis des Stresstests ist, dass die europäischen EbAV, die Leistungszusagen anbieten, bei aggregierter Betrachtung nicht genug Kapitalanlagen haben, um ihre Verpflichtungen bedecken zu können. Für einen Teil der Arbeitgeber, die die EbAV für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter nutzen, könnte es eine große Belastung sein, diese Lücken zu schließen. Dadurch könnten sich negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergeben.


Ziel des Stresstests war es, die Widerstandsfähigkeit des europäischen EbAV-Sektors gegen mögliche negative Entwicklungen am Kapitalmarkt zu testen. Dazu wurde ein Kapitalmarktszenario angenommen, bei dem sinkende risikolose Zinsen zu einem Anstieg des ökonomischen Werts der Verpflichtungen führen, während gleichzeitig ein Wertverfall der Kapitalanlagen der EbAV eintritt. EIOPA hat sich auch mit möglichen indirekten Auswirkungen solcher Entwicklungen auf die Arbeitgeber befasst, die die EbAV für die betriebliche Altersversorgung nutzen.


Ausgestaltung des Stresstests

Der Stresstest umfasste sowohl Leistungszusagen, bei denen den Versorgungsberechtigten Leistungen durch die EbAV und/oder den Arbeitgeber garantiert werden, als auch reine Beitragszusagen. Bei Letzteren sagt der Arbeitgeber lediglich zu, einen bestimmten Beitrag für die Versorgung des Arbeitnehmers aufzuwenden; dem Versorgungsberechtigten werden keine Leistungen garantiert. Reine Beitragszusagen sind in Deutschland jedoch erst ab dem 1. Januar 2018 zulässig und waren daher für den Stresstest in Deutschland noch nicht relevant.


Der Stresstest für Leistungszusagen wurde sowohl auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Rechnungslegungs- und Aufsichtsstandards – in Deutschland also das Handelsgesetzbuch (HGB ) und die Regelungen nach Solvency I – als auch auf der Basis eines von EIOPA entwickelten einheitlichen europäischen Bewertungsstandards durchgeführt. Erstmals fragte EIOPA im Stresstest die künftigen Zahlungsströme der EbAV aus Beiträgen und Leistungen ab.


Im Rahmen des einheitlichen Bewertungsstandards wurden Aktiva und Passiva marktkonsistent bewertet, wobei für die Berechnung der technischen Rückstellungen risikolose Zinssätze Verwendung fanden. Sicherheitsmechanismen, wie die Verpflichtung des Arbeitgebers zu zusätzlichen Zahlungen und der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein, wurden im Rahmen des einheitlichen Bewertungsstandards als Aktiva bewertet. Sofern im Rahmen des einheitlichen Bewertungsstandards die Passiva die vorhandenen Aktiva einschließlich Sicherheitsmechanismen ansonsten überstiegen hätten, wurde der Wert der technischen Rückstellungen so verringert, dass der Wert der Passiva mit dem der Aktiva übereinstimmte.


Der Betrag, um den die Passiva so verringert wurden, gibt einen Hinweis darauf, welche Leistungskürzungen möglicherweise künftig zu erwarten sind. Der Ansatz eines solchen Betrags besagt aber nicht, dass auch tatsächlich Leistungskürzungen erfolgen werden, da dies von vielen Faktoren abhängt, insbesondere von eventuellen Gegenmaßnahmen.
EIOPA strebte eine Marktabdeckung von 50 Prozent der jeweiligen nationalen EbAV-Sektoren an. Diese wurde in Deutschland mit einer für den deutschen Markt repräsentativen Auswahl von Pensionskassen und -fonds erreicht.


Einschätzung der BaFin bestätigt

Die Ergebnisse des Stresstests bestätigen erneut die bekannte Einschätzung der BaFin, dass eine andauernde Niedrigzinsphase für den deutschen EbAV-Sektor eine große Herausforderung bliebe. Dies gilt erst recht für das im Stresstest verwandte Szenario einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte.


Deutsche EbAV haben in den vergangenen Jahren in Reaktion auf die niedrigen Zinsen bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Insbesondere haben sie ihre Deckungsrückstellungen verstärkt und die Überschussbeteiligung reduziert. Die BaFin steht hierzu mit den EbAV in engem Kontakt. Die Maßnahmen sind in den nächsten Jahren fortzusetzen. Die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte reine Beitragszusage (siehe BaFinJournal Juli 2017 ) könnte zwar ein guter Weg sein, um Probleme mit hohen Garantiezinsen künftig zu vermeiden, hilft aber nicht dabei, die hohen Garantien der Vergangenheit besser zu bewältigen.


„Auch der EIOPA-Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung weist darauf hin, dass es trotz der bereits ergriffenen Maßnahmen in den nächsten Jahren bei einigen Pensionskassen zu Schieflagen kommen könnte, wenn nicht Mittel von außen zugeführt werden“, erklärte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. Solche Mittel könnten von Aktionären oder von Arbeitgebern, die Pensionskassen für die betriebliche Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer nutzen, zur Verfügung gestellt werden.


Die Zurverfügungstellung externer Mittel ist häufig mit komplexen Fragen verbunden, beispielsweise dann, wenn eine sehr große Anzahl an Arbeitgebern vorhanden ist. Aus Sicht der BaFin ist es daher wichtig, dass die Pensionskassen die potenziellen externen Geldgeber frühzeitig einbeziehen, um für alle Beteiligten möglichst wirksame und effiziente Lösungen zu finden.

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