Erscheinung:21.12.2017 | Thema Investmentfonds Alternative Investmentfonds: Auslegungsentscheidung zu externer Verwaltung
Gesellschaften für alternative Investmentfonds (AIF-Investmentgesellschaften) haben aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Form eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können somit, vertreten durch ihre Organe, im Rechtsverkehr Rechte und Pflichten eingehen.
Die BaFin hat nun in einer Auslegungsentscheidung geklärt, ob dies nach den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) auch dann uneingeschränkt gilt, wenn die AIF-Investmentgesellschaft eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit ihrer Verwaltung beauftragt hat.