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Erscheinung:07.02.2018 Warenderivate: Allgemeinverfügungen zu Positionslimits

Die BaFin hat weitere Allgemeinverfügungen erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate festlegen. Sie gelten ab dem 8. Februar. Marktteilnehmer hatten bis zum 5. Februar Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Hintergrund ist §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Bereits am 3. Januar 2018 hatte die BaFin auf dieser Grundlage mehrere Allgemeinverfügungen erlassen.

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